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Geschrieben von Schlegel Markus
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Dienstag, 24. Oktober 2006 |
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Gesuch_Sportplatz_Gufalons |
Gesuch um Benutzung der Anlagen auf dem Sportplatz Gufalons in Trübbach
Gesuch ausfüllen (vollständig) und senden an:
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Versicherung / Hinweise / Informationen
Versicherung ist Sache der Mieter und Nutzer der Anlage. Der FC Trübbach lehnt jegliche Haftung ab. Der Mieter kommt für allfällige Schäden , die durch die oben genannte Benutzung entstehen, auf.
Bei der Benutzung des Kunstrasenplatzes ist unbedingt darauf zu achten, dass das Spielfeld zur Vermeidung von Schäden nur mit Turn-und Nockenschuhen betreten werden darf.
Die Kabinen müssen nach jeder Benutzung Beesenrein verlassen werden.
Der unterschriebene Vertrag ist zu erfüllen und die darin enthaltenen Punkte als akzeptiert zu verstehen!
Es kann zu Doppelbelegungen oder Überschneidungen in den Kabinen kommen. Hier wird jegliche Haftung abgelehnt. |
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Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. Juni 2008 )
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